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Archiv des Erzbistums München und Freising
ehemalige Bistümer (bis 1821)
Erzbistum München und Freising (ab 1821)
Erzbischöfe - 1612-1992
Erzbischöfliches Ordinariat
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Erzbischöfliche Finanzkammer
BB002 Erzbischöfliche Finanzkammer - 1788-2000
BB011 Gesamtkirchenverwaltung - 1833-1963
Vollansicht Bestand
Signatur:
BB011
Name:
Gesamtkirchenverwaltung
Laufzeit:
1833-1963
Beschreibung:
Im 19. Jh. erlebte gerade die Stadt München ein explosionsartiges Bevölkerungswachstum. Bis 1849 hatte sich die Zahl der Einwohner mit knapp 90.000 Einwohner bereits mehr als verdoppelt, ehe sie Ende des Jahrhunderts bereits bei 500.000 lag. Hinter diesem exponentiellen Wachstum blieb die Entwicklung der Pfarrorganisation weit zurück. Die kleinen Kirchenbauten im späten 18. und frühen 19. Jh. ließen aber nur eine eingeschränkte Seelsorge zu. Dasselbe galt auch für die später eingemeindeten Pfarreien mit ihren ursprünglichen Dorfkirchen. Das Ordinariat setzte daher seit der Mitte des 19. Jh. verstärkt auf den Bau neuer, größerer Kirchen. Der hohe künstlerische Anspruch der monumentalen Kirchenneubauten und der damit verbundene finanzielle Aufwand führte allerdings dazu, dass die Zahl Kirchen – und damit der Pfarreien – wesentlich langsamer wuchs, als erhofft. Um 1900 wurden nur noch sechs neue Pfarreien in München gegründet.
Der langsame Ausbau der Pfarreistruktur bei gleichzeitig extrem hohen Bevölkerungswachstum musste zwangsläufig dazu führen, dass die Zahl der Gläubigen pro Pfarrei unaufhaltsam anstieg. Um 1900 waren Pfarreien mit über 30.000-50.000 Seelen keine Seltenheit. Erzbischof Bettinger (1909-1917) leitete schließlich einen Wechsel in der Politik des Ordinariats ein:
Neben eine Stärkung des Vereinswesens sollten zahlreiche neuer Pfarreien die bisherigen Großpfarreien auf Normalpfarreien reduzieren. Dazu musste freilich die bisherige, kostspielige Kirchenbaupolitik aufgegeben werden. Die Errichtung kleinerer und schlichterer Bauten sollte künftig den Vorzug haben. Einen ersten entscheidenden Schritt zur Realisierung dieses ehrgeizigen Programms bedeutete die 1912 erfolgte Gründung einer Katholischen Gesamtkirchengemeinde (auch: Gesamtkirchenverwaltung) in München, um die erhebliche finanzielle Benachteiligung der neuen Stadtrandpfarreien gegenüber der älteren Pfarreien im Zentrum auszugleichen.
Die Gesamtkirchengemeinde ist dabei ein Zusammenschluss mehrerer Kirchenverwaltungen. Die Einnahmen werden zentral verwaltet, was das Umlenken der Gelder dorthin erlaubt, wo sie am meisten benötigt werden. Es ist somit ein Instrument des Strukturausgleichs, um finanzschwache aber dringend geldbedürftige Pfarreien zu stärken.
Auch in Freising, Landshut und Rosenheim wurden aus diesen Überlegungen heraus Gesamtkirchengemeinden gegründet.
Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges verhinderte allerdings zunächst eine umfassendere Bauinitiative. Die Umsetzung dieses, vor allem pastoral motivierten Programms sollte erst Kardinal Faulhaber (1917-1952) mit aller Entschlossenheit in die Hand nehmen. In seinen 35 Jahren wurden insgesamt 109 Kirchen, weitere 66 Anstaltskapellen bzw. -kirchen sowie 20 Notkirchen mit Unterstützung der Gesamtkirchengemeinden errichtet.
Mit der Ortskirchenumlage hatten die Gesamtkirchengemeinden auch eigene Einnahmen, die sie selbst festlegten und deren Verwendung sie verwalteten. Mit dem Kirchensteuergesetz von 1934 wurde allerdings die Ortskirchenumlage abgeschafft und die zentral erhobene Kirchensteuer eigeführt. In der Folge übernahm die Erzdiözese zunehmend die Aufgaben der Gesamtkirchengemeinden. Diesen verblieb letztlich nur die Aufgabe die von der Finanzkammer ausgezahlten Bauzuschüsse an die einzelnen Kirchenstiftungen zu verteilen. Nachdem diese Aufgabe ab 1951 ebenfalls von der Erzdiözese direkt übernommen wurde, wurden alle bestehenden Gesamtkirchengemeinden zum 1. April 1951 aufgelöst.
Dadurch wurden beteiligten Kirchenstiftungen wieder vollumfänglich für ihre Aufgaben zuständig. Das Vermögen der Gesamtkirchengemeinden ging an die Erzdiözese über, während bereits erworbene Grundstücke an die jeweilige Kirchenstiftung übereignet wurden.
Geschichte:
Die Geschichte der Gesamtkirchengemeinde München ist eng mit der des Ordinariats im Allgemeinen und der Finanzkammer der Erzdiözese im Speziellen verbunden, denn die Finanzkammer übernahm ab ihrer Gründung 1928 auch die Kassenführung für die Katholische Gesamtkirchengemeinde München.
Der Bestand der Gesamtkirchengemeinde galt wie die übrige Ordinariatsüberlieferung lange Zeit als verschollen. Erst im Kontext der Finanzkammerüberlieferung wurde auch die Überlieferung der Gesamtkirchengemeinde gefunden.
Die Gesamtkirchengemeinde war zwar eine eigenständige Einrichtung der zusammengeschlossenen Kirchenverwaltungen, die enge Anbindung an die Finanzkammer sowie der Überlieferungskontext innerhalb der Finanzkammer, wohin die Unterlagen vermutlich durch die Rechtsnachfolge der Erzdiözese gelangt sind, führten jedoch dazu, den Bestand als Teilbestand der Finanzkammerüberlieferung auszuweisen.
Aufgrund der inhaltlichen Schwerpunkte der überlieferten Unterlagen auf dem Rechnungs- und Bauwesen könnte es sich zudem ebenso gut um die Überlieferung der Finanzkammer selbst und ihrer Unterlagen zur Gesamtkirchengemeinde handeln, die sie aufgrund ihrer Zuständigkeit für die Gesamtkirchengemeinde selbst anfertigte.
Unklar ist weiterhin der Verbleib der Überlieferungen der übrigen Gesamtkirchengemeinden.
Erschließungsinformationen:
Zitierweise: Für die Wiederauffindbarkeit des Archivales sind lediglich das Archivkürzel und die vollständige Signatur der Verzeichnungseinheit nötig, z. B.: AEM, [Signatur].
Wird eine sprechende Zitierweise bevorzugt, kann nach dem Archivkürzel der Name des Bestandes eingefügt werden. Im Anschluss daran ist auch hier die vollständige Signatur des Archivales anzugeben, z. B.: AEM, Gesamtkirchenverwaltung, [Signatur].
Die Überlieferung der Gesamtkirchengemeinde München kam im Kontext der Finanzkammerüberlieferung 2003/2004 in das Archiv. Die Erschließung wurde anschließend zügig angegangen. Die Akten wurden technisch bearbeitet und vorgeordnet. Anschließend wurden die Verzeichnungseinheiten einer Klassifikation zugeordnet und erschlossen. Eine Kassation fand nicht statt mit Ausnahme von Mehrfachexemplaren.
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