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    Archiv des Erzbistums München und Freising
    ehemalige Bistümer (bis 1821)
    Erzbistum München und Freising (ab 1821)
    Erzbischöfe - 1612-1992
    Erzbischöfliches Ordinariat
    Generalvikariat
    BB001 Allgemeiner Geistlicher Rat und Generalvikariat (bis 1944) - 1502-1991
    BB009 Generalvikariat/Generalvikar (ab 1945) - 1860-2019
    BB009/1 Sachakten - 1844-2014
    BB009/2 Personalakten pastoraler Mitarbeitende - 1860-2019
    BB009/3 Ortsakten - 1840-2010
    BB009/4 Berichtswesen - 1924-1972
    Fragebogenaktion von 1946 zu nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen - 1946-1947
    Kirchliche Ausstellung - 1943-1945
    Kriegs- und Einmarschberichte - 1945-1951
    Pastoralkonferenzen - 1943-1965
    Pfarrbeschreibungen - 1924-1955
    Schulberichte - 1942-1972

    Vollansicht Klassifikation

    Bezeichnung: Schulberichte
    Beschreibung: 1. Geschichte der Schulberichte
    Bis zum 1. Januar 1919 übte die Kirche die geistliche Schulaufsicht aus, d.h. die Aufsicht über das Volksschulwesen in fachlichen, aber auch in Glaubens- und Sittlichkeitsfragen oblag einem Geistlichen. Die geistliche Schulaufsicht fußte dabei auf der seit dem Mittelalter dominierenden Bildungsrolle der Kirchen. Um 1800 wurde sie, unter dem Einfluss staatskirchlicher Ideen und des aufgeklärten Ideals des Priesters als Volkserzieher, in Bayern gesetzlich festgeschrieben. Alle Lehrer waren damit fachlich, aber auch hinsichtlich ihres sittlichen und staatsbürgerlich-politischen Verhaltens der Kontrolle der katholischen dun evangelischen Geistlichkeit unterstellt (vgl. Lydia Großpietsch, Geistliche Schulaufsicht (19./20. Jahrhundert), in: Historisches Lexikon Bayerns, www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44597 [12.08.2013]).

    Der jeweilige Ortsgeistliche hatte in seiner Funktion als Vorsitzender der Lokalschulinspektion über den Zustand und die Verhältnisse an der Schule an die staatlichen Stellen zu berichten, vereinzelt liegen Schulberichte aber auch in den Sachakten des Erzbischöflichen Ordinarist im Bestand Realia vor.

    Als im Gefolge der Revolution von 1918/19 die geistliche Schulaufsicht beendet wurde, musste eine innerkirchliche Regelung der Aufsicht über den Religionsunterricht gefunden werden, denn es blieb den Kirchen unbenommen, über die Inhalte des Religionsunterrichts zu wachen. Hierzu berief man in der Erzdiözese München und Freising - ähnlich wie in den übrigen bayerischen Diözesen - Schuldekane als bischöfliche Kommissäre. Zudem wurde der Bistumssprengel in enger Anlehnung an die bestehende Dekanatsstruktur in Schuldekanatsbezirke unterteilt, die jeweils alle Volksschulen, Volksfortbildungsschulen und Mädchen-Mittelschulen im Bezirk umfassten. Um die an den Schulen tätigen Geistlichen anzuleiten, war fortan eine der vier Pastoralkonferenzen für schulische Themen reserviert (vgl. Amtsblatt 1919, S. 154f.).

    2. Aufbau und Inhalt
    Gegen Ende jedes Schuljahres hatte fortan jeder in der Schule tätige Seelsorgsgeistliche den Stand des Religionsunterrichtes dem Schuldekan zu berichten. Zunächst in der Formulierung noch frei, wurden ab 1936 per Formblatt in einem statistischen Teil die Anzahl der Schüler und Klassen sowie die weltlichen Religionslehrer und Katecheten (jeweils mit der Anzahl der gegebenen Stunden) in Volks- und Berufsschule festgehalten, ehe sich der zweite Teil dem Stand der religiösen Unterweisung widmete. Der Schwerpunkt lag dabei auf Fragen zum religiös-sittlichen Lebenswandel der Schüler, den man an Schulbesuch, Disziplin und Fleiß speziell im Religionsunterricht, der häuslichen religiösen Lektüre oder dem religiösen Gesang zu messen versuchte. Das Wirken der Religionslehrer selbst wurde nur mit zwei Formfragen ("Lehrstoffverteilung gefertigt?" "Jahresziel erreicht?") behandelt. In einem dritten Teil standen das gottesdienstliche Leben und der Sakramentenempfang der Schüler im Mittelpunkt, da regelmäßiger Gottesdienstbesuch und häufiger Empfang der Sakramente als Indikatoren für ein intaktes religiöses Leben galten. Dementsprechend wurde nach dem Besuch der Werktagsgottesdienste, der Gestaltung der Schulmessen, der Erfüllung der Sonntagspflicht oder dem pflichtmäßigen Sakramentenempfang (und seiner Überwachung) gefragt. In einem vierten Abschnitt wurde die sonstige religiöse Jugendarbeit erfragt. Neben Fürsorgearbeit, etwa der Erteilung von Religionsunterricht für behinderte Kinder, waren die Bemühungen um die Sammlung der Jugendlichen außerhalb der Schule und nach Schulentlassung beispielsweise in der Pfarrjugend von Interesse. Ebenso wurde nach der Erfassung der Kinder im Vorschulalter in Kindergärten (und deren kirchlicher Ausrichtung) gefragt (vgl. Amtsblatt 1925, S. 2 und Beilage, S. 7-9; Amtsblatt 1936, S. 76).

    Der zuständige Schuldekan wiederum hatte einen bewertenden und zusammenfassenden Generalbericht an die oberhirtliche Stelle einzusenden, der - ähnlich wie der Generalseelsorgebericht - auf eigene Beobachtung und die alljährlichen Schulberichte der Pfarrvorstände aufgebaut war. Die Schuldekane blieben dabei für ihre zusammenfassenden Berichte auch ohne formale Zwänge (vgl. Amtsblatt 1925, S. 2 und Beilage, S. 7-9; Amtsblatt 1928, Beilage, S. 12).

    Die Berichte lagen zunächst dem Generalvikar vor, der sie an den für das Volksschulwesen zuständigen Referenten weiterreichte. Aufgrund des bis in die 1960er Jahre vorherrschenden Personalprinzips innerhalb des Erzbischöflichen Ordinariats konnte die Zuständigkeit für Schulfragen auf verschiedene Referenten aufgeteilt sein, faktisch vereinigte Domkapitular Johannes Zinkl ab 1937 (bis zu seinem Tod 1953) - mit Ausnahme des höheren Schulwesens - alle Schulkompetenzen auf sich (so war er parallel auch Vorsitzender der Katholischen Schulorganisation in Bayern und der Ordensschulzentrale). Die Entwicklung setzte sich unter seinem Nachfolger Hubert Fischer nahtlos fort, der dementsprechend durch die Ordinariatsreform unter Erzbischof Julius Kardinal Döpfner 1963 zum Leiter des Schulreferats I für Grund-, Haupt-, Berufs- und Sonderschulen sowie diözesaneigene Schulen ernannt wurde.

    Das Ordinariat erhielt durch die Berichte und Visitationen somit die aus seiner Sicht nötigen Informationen über die einzelnen Schulen, um auf die Zustände im allgemeinen bzw. vor Ort reagieren zu können.

    So wurde aufgrund der Prüfung und Bewertung der Schulberichte der Jahre 1924 bis 1927 eine "Oberhirtliche Verbescheidung der Schulberichte" veröffentlicht, die in ihrer Grundaussage bis in die 1950er Jahre ihre Gültigkeit behielt (vgl. Amtsblatt 1928, Beilage). In der Folge jedoch wurde der starre Fragenkatalog dem fundamentalen Wandel im bayerischen Schulsystem nicht mehr gerecht, der (aus kirchlicher Sicht) in der Abschaffung der Konfessionsschule 1968 gipfelte. Zwar versuchte man durch Veränderungen den Berichten neuen Informationsgehalt zu geben. So änderte sich v.a. die Form der beiliegenden Visitationsprotokolle des Religionsunterrichts grundlegend. Lagen dem Schuldekan bisher Protokolle mit vorgefertigten Fragen vor, gab das neue Formular dem Visitator mit drei Fragen nur mehr den groben Rahmen vor, innerhalb dessen er den Unterricht methodisch und inhaltlich, die Schüler und den Katecheten zu beurteilen hatte. Im Rahmen der Neuorganisation der Bistumsverwaltung entfiel ab 1966 schließlich in den Schulberichten der gesamte Fragenkatalog zum Stand der religiös-sittlichen Erziehung und die Formularberichte existieren in der Folge nur noch als Statistikbögen, die als Berechnungsgrundlage zur Vergütung des erteilten Religionsunterrichts dienten. Ausführliche Berichte wurden fortan nur noch alle drei Jahre, letztmals 1972 eingefordert (vgl. Amtsblatt 1966, S. 315; Amtsblatt 1969, S. 241; Amtsblatt 1972, S. 220).
    Geschichte: Die Schulberichte mit den begleitenden Berichten des Schuldekans sind im AEM im Wesentlichen erst ab 1944 (für das Jahr 1943) erhalten, vereinzelt liegen auch Berichte für das Jahr 1941 vor. Die Berichte seit 1919 sind dem Bombentreffer auf das Ordinariatsgebäude am 25. April 1944 zum Opfer gefallen, allerdings dürften bei systematischer Suche in diversen Pfarrarchiven ältere Berichte (im Durchschlag) zu finden sein. Die vorliegende Serie umfasst somit flächendeckend die Zeit ab dem Berichtsjahr 1943 (erstellt 1944) bis zum Ende der Schulberichte im Jahr 1972. Den Berichten liegen teilweise noch die Qualifikationsbögen der Schuldekane bei, d.h. die Beurteilung der an den Schulen tätigen Geistlichen, die sie anhand von Visitationen angefertigt haben. Im Regelfall finden sich die Qualifikationen jedoch im entsprechenden Personalakt.
    Erschließungsinformationen: 1. Allgemeine Informationen

    Bearbeiter: Michael Volpert M.A., Thomas Schütte M.A.
    Bearbeitungszeitraum: 2004
    Bestandsart: Fonds
    Umfang: 822 VE
    Zitierweise: Für die Wiederauffindbarkeit des Archivales sind lediglich das Archivkürzel und die vollständige Signatur der Verzeichnungseinheit nötig, z. B.: AEM, [Signatur].
    Wird eine sprechende Zitierweise bevorzugt, kann nach dem Archivkürzel der Name des Bestandes eingefügt werden. Im Anschluss daran ist auch hier die vollständig Signatur des Archivales anzugeben, z. B.: AEM, Generalivikariat/Generalvikar (ab 1945), Berichtswesen, [Signatur].


    2. Erschließungsarbeit

    Die Berichte waren ursprünglich nach Schuljahren, nachgeordnet nach Schuldekanaten und Schulorten sortiert. Bei der Erschließung wurden sie jedoch zunächst nach den Schuldekanaten (Stand Schematismen 1939/1941) geordnet, ehe sie in einem zweiten Schritt innerhalb der Schuldekanate nach Schulorten und innerhalb der Schulorte chronologisch geordnet wurden; nach der ausstellenden Seelsorgestelle werden alle Orte (nicht aber die Schulart) der in den Berichten behandelten Schulorte aufgeführt (diese sind zusätzlich über ein Ortsregister erschlossen).
    Jedes Schuldekanat bildet einen Gliederungspunkt. Immer vorangestellt sind dabei die Berichte des Schuldekans, ehe innerhalb der Dekanate die Schulorte mit eigenständiger Seelsorgestelle (Pfarreien, Exposituren und Kuratien) in alphabetischer Reihe folgen. Die Schuldekanate der Stadt München (im wesentlichen die einzelnen Münchner Pfarreien) mit München Land sind dem Bestand vorangestellt, die übrigen Schuldekanate folgen alphabetisch.
    Im folgenden Feld werden die Berichtsjahre, d.h. die Schuljahre genannt, unklare Datierungen bzw. Datierungen, die nur durch Rückschlüsse möglich waren sind in eckige Klammern [...] gesetzt. An die Schulberichte wurden die Beilagen angereiht und unter Darin vermerkt. In erster Linie handelt es sich hierbei um Visitations- und Prüfungsprotokolle sowie Qualifikationen der Katecheten. Ebenso wurden hier gesonderte Anfragen der kirchlichen Oberbehörde an den Klerus von 1952 betreffend die Erteilung des Religionsunterrichts bzw. die Mitwirkung der weltlichen Lehrkräfte am Religionsunterricht vermerkt. Neben weiteren Beilagen (etwa Zeitungsausschnitte oder Schriftwechsel) wurden hier auch die 1969 eingeforderten Dreijahresberichte verzeichnet. Die Angabe der Laufzeit d.h. der Erstellungsjahre der Berichte beschließt jeden Eintrag eines Schulorts.
    Im Anschluß an die Schulberichte wurde zum einen ein Generalakt,, bestehend aus Statistiken über eingesandte bzw. fehlende Berichte und Mahnschreiben, zum anderen ein Akt "Höhere Schulen" gebildet, der sich in den Schulberichten fand.
    Es erfolgte keine Kassation bei den überlieferten Berichten, die Serie wurde vollständig als archivwürdig bewertet.


    3. Anmerkung zum Erhaltungszustand

    Der Bestand wurde bei der Erschließung entmetallisiert und in säurefreie Mappen umgebettet.


    4. Zugangsbeschränkungen

    Die Qualifikationen der Seelsorger müssen ggf. gemäß der geltenden Schutzfristen vor Vorlage entnommen werden.




    Seelsorgeberichte - 1938-1967
    Visitationsprotokolle - 1941-1969
    BB009/5 Kanonisationsakten
    BB009/6 Handakten Generalvikar
    BB009/7 Protokollserien
    BB010 Generalvikariat (ab 2000)
    Erzbischöfliche Finanzkammer
    Referate (bis 2012)
    Ressorts (ab 2012)
    Stabsstellen, eigenständige und nachgeordnete Einrichtungen
    Metropolitankapitel München
    Konsistorium/Offizialat
    Regionen
    Projektorganisation
    Seelsorgeeinheiten
    Orden, Klöster und Stifte
    kirchliche Organisationen
    Nachlässe
    Sammlungen und Dokumentationen
    Fremdprovenienzen