Osterwarngau wird erstmal 1017 als Ostrinwaringau im Urbarium antiquissimum des Klosters Tegernsee erwähnt. Es war dem Kloster zinspflichtig. Es wird vermutet, dass Osterwarngau ebenso alt ist wie Oberwarngau, was als Westerwarngau bereits 804 urkundlich erwähnt wird. Der Name Warngau bedeutet „Gau der Warin“. Warin war der damalige Name des Flüsschens, an dem der Ort lag. Als Pfarrei wird Osterwarngau erstmals 1315 in der Matrikel des Klosters Tegernsee genannt. Erwähnt wird auch das Patrozinium der Pfarrkirche: St. Georg. Filialen waren Föching, Fellach, Darching, Laindern und Roggersdorf. Der Name des ersten bekannten Pfarrers des Ortes findet sich in einer Urkunde aus dem Jahr 1467. Es ist „Georg Tuchinger, Khirchherr Sand Jörgen Khirchen zu Osterwarngau“. Laut Urkunde vom 13. Juli 1596 wurde die Pfarrei Osterwarngau dem Kloster Weyarn widerruflich einverleibt. Wenige Jahrzehnte später, am 26. November 1638, erfolgt auf Bitten des Propstes Valentin von Weyarn durch Bischof Veit Adam von Freising die vollständige Inkorporation. Grund für die Inkorporation war die schlechte wirtschaftliche Situation des Klosters. Im 16. Jahrhundert wurde als weitere Filialkirche die Frauenkirche in Osterwarngau errichtet. Es gab an deren Stelle wohl schon um 1100 eine hölzerne Wallfahrtskapelle mit einem Bildnis der seligen Jungfrau Maria. Das genaue Jahr der Errichtung der Frauenkirche ist nicht bekannt. In der Sunderdorferischen Matrikel von 1524 ist jedoch noch von einer Marienkapelle die Rede. Bei der Visitation 1560 wird keine Kapelle erwähnt. Erst später wird die Frauenkirche beschrieben. Als Erbauungszeit gilt daher ca. 1590. Die Filialkirche Schmidham entstand in der Pestzeit 1634 bis 1636 und wurde 1636 von Propst Valentin von Weyarn benediziert. Föching war ab 1733 eine Expositur. Zu Föching gehörten die Filialen Fellach und Roggersdorf, die damit nicht mehr Filialen von Osterwarngau waren. Der letzte Vikar der Pfarrei Osterwarngau, den das Chorherrenstift Weyarn bestellte, war P. Albert Kirchmayr. Er amtierte von 1800 bis 1812. Unter ihm erfolgte nach der Säkularisation in den Jahren 1802 und 1803 die Erhebung von Osterwarngau zur selbständigen Pfarrei. Bei der 1818 durchgeführten Verwaltungsreform im Königreich Bayern wurde Warngau eigenständige politische Gemeinde, bei der Gemeindegebietsreform 1978 erweitert um das Gebiet der Gemeinde Wall und Teile der aufgelösten Gemeinde Gotzing. Oberdarching wurde 1828 zur Expositur und später zur Pfarrkuratie erhoben. Oberlaindern ist seither Filiale von Oberdarching. Föching mit der Filiale Fellach ist eine eigene Pfarrei. Roggersdorf gehört zur Pfarrei Holzkirchen. Damit gehören heute nur noch die Frauenkirche und Schmidham als Filialen zu Osterwarngau. Vor einigen Jahren hat sich die Pfarrei Osterwarngau mit den Pfarreien Föching, Hartpenning, Holzkirchen, Oberwarngau und Wall zum Pfarrverband Holzkirchen-Warngau zusammengeschlossen. |
1. Allgemeine Informationen Bearbeiter: Michael Grouls Archivdienstleistungen Bearbeitungszeitraum: Februar bis November 2023 Bestandsart: Fonds Umfang: 384 VE Zitierweise: Für die Wiederauffindbarkeit des Archivales sind lediglich das Archivkürzel und die vollständige Signatur der Verzeichnungseinheit nötig, z. B.: AEM, [Signatur]. Wird eine sprechende Zitierweise bevorzugt, kann nach dem Archivkürzel der Name des Bestandes eingefügt werden. Im Anschluss daran ist auch hier die vollständige Signatur des Archivales anzugeben, z. B.: AEM, Pfarrarchiv Osterwarngau-St. Georg, [Signatur].
2. Erschließungsarbeit a. Beschreibung des vorgefundenen Zustands
b. Beschreibung der Erschließungsmaßnahme Der Bearbeitung lag die Erschließungsrichtlinie für das AEM zugrunde und erfolgte auf Stufe III (Akte/Vorgang). Die Ordnung wurde anhand der Klassifikation für Pfarrarchive vorgenommen. Für die Bewertung diente die Arbeitshilfe zur Auf-bewahrung, Aussonderung und Vernichtung (Kassation) von Unterlagen in Pfarrarchiven.
3. Anmerkung zum Erhaltungszustand a. Der Bestand ist in einem recht guten Zustand. Es sind nur wenige Schäden vorhanden, in der Regel handelt es sich um Papierübersäuerung und mechanische Schäden durch Benutzung wie Knicke und Risse.
b. konservatorische oder restauratorische Maßnahmen Der Bestand wurde vor der Bearbeitung (grob) gereinigt. Bei der Einsicht und Verzeichnung der Akten wurde eine Trockenreinigung und gleichzeitig eine Entmetallisierung vorgenommen. Im Anschluss wurden die Archivalien archivgerecht verpackt.
4. Nutzungsbedingungen a. Sprache und Schrift Der Großteil der Archivalien ist in deutscher Sprache verfasst, ein ganz geringer Teil der älteren Unterlagen in Latein. b. Thesauri und Register Orts- und Personenthesaurus wurden nicht erstellt. c. Nutzungsrepräsentationen Der Bestand liegt im Original vor, lediglich die Matrikelbücher können digital genutzt werden. .
5. Zugangsbeschränkungen a. Rechtliche Einschränkungen Die Schutzfristen richten sich nach der Kirchlichen Archivordnung. Einige Akten unterliegen noch der allgemeinen Schutzfrist von 40 Jahren und sind deshalb nicht benutzbar. b. Bestandserhalterische Einschränkungen Liegen keine vor. |