CB448 |
Teisendorf-St. Andreas |
1513-2018 |
Bestand |
Die Pfarrei Teisendorf-St. Andreas befindet sich im Markt Teisendorf, Landkreis Berchtesgadener Land,Regierungsbezirk Oberbayern. Der Ort Teisendorf taucht erstmals um 750 als Tusindorf auf. Dabei handelt es sich jedoch vermutlich um das heutige Oberteisendorf. Die erste explizite Erwähnung des Marktes Teisendorf findet sich unter Erzbischof Ortolf von Salzburg (1343-1365). Das dortige Gotteshaus wird erstmals im Zusammenhang mit einer Jahrtagsstiftung als Kirche zu Niederteisendorf genannt. Als Pfarrkirche St. Andreas bezeichnet eine Urkunde im Jahr 1383 dieses Gotteshaus. In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts wurde eine neue, gotische Pfarrkirche errichtet, die der Bischof von Chiemsee am 3. November 1437 konsekrierte. Zur Zeit der bis 1803 dauernden salzburgischen Territorialherrschaft gehörte der Markt zum Pfleg- und Landgericht Raschenberg (später Teisendorf). Den Fürsterzbischöfen von Salzburg stand zu dieser Zeit das Besetzungsrecht der Pfarrei zu. 1816 wurde der Bereich um Teisendorf endgültig dem Königreich Bayern zugeteilt. Am 5. November 1817 schied das Dekanat Teisendorf aus dem Erzbistum Salzburg aus und wurde vorerst vorübergehend Bestandteil des neuen Erzbistums München und Freising. Nach kurzer Zugehörigkeit zur Diözese Passau 1821, wurde mit päpstlicher Bulle vom 8. Dezember 1822 die endgültige Zuteilung von Pfarrei und Dekanat Teisendorf in die Erzdiözese München und Freising bestätigt. Es bestehen bzw. bestanden folgende Bruderschaften: die Allerseelenbruderschaft, die am 11. Januar 1650 ihre bischöfliche Genehmigung erhielt, nachdem sie bereits 200 Jahre bestanden hatte, die am 13. Januar 1708 gegründete Rosenkranzbruderschaft sowie die am 30. August 1678 gegründete Bruderschaft der immerwährenden Anbetung des allerheiligsten Sakraments, die bereits im 19. Jahrhundert nicht mehr existierte. Zur Pfarrei Teisendorf gehören heute drei Filialkirchen, nämlich Holzhausen-St. Leonhard, Mehring-St. Johannes der Täufer und Wimmern-St. Laurentius. Bei allen drei Filialkirchen ist das Erbauungsjahr unbekannt. Von den Filialkirchen Mehring und Wimmern kennt man zumindest das Datum der Konsekration. Diese Kirchen wurden am 28. bzw. 29. August 1424 geweiht. Ursprünglich war auch Oberteisendorf eine Filiale der Pfarrei Teisendorf. Inzwischen ist Oberteisendorf jedoch eine eigenständige Pfarrei Im Weiler Dechanthof steht die Kapelle St. Anna. Sie wurde 1756 von Dekan Joseph Maier erbaut und 1757 geweiht. Seit dem 30. September 1998 bilden die Pfarreien Teisendorf-St. Andreas und Oberteisendorf-St. Georg einen Pfarrverband, zu dem seit 1. Mai 2019 auch die Pfarrei Neukirchen-St. Ulrich gehört. |
1. Bestandsgeschichte Das Pfarrarchiv Teisendorf-St. Andreas umfasst insgesamt 677 Verzeichnungseinheiten im Zeitraum von 1513 bis 2018. V.a. die Rechnungsbücher der unterschiedlichen Stiftungen sowie die Jahrtagsstiftungen gehen bis ins 16. Jh. zurück. Die überwiegende Anteil der Akten stammt jedoch aus dem 19. und 20. Jahrhundert. Sehr gut und ausführlich ist die Überlieferung zum Pfarrpfründewesen, den baulichen Maßnahmen an den Kirchen und pfarrlichen Gebäuden der Pfarrei sowie das Rechnungswesen sämtlicher Stiftungen, das fast lückenlos überliefert ist. Erwähnenswert ist auch die Überlieferung vor der Säkularisierung 1803, da Teisendorf bis dahin zum Erzbistum Salzburg gehörte. Auffällig ist, dass zur Gründung der Pfarrei außer einigen historischen Abhandlungen keinerlei Unterlagen vorhanden sind.
2. Zugang Erschließungsinformationen Die Erstbegehung des Pfarrarchivs fand am 11.11.2015 statt. Die Unterlagen waren größtenteils verpackt und grob geordnet in Holzregalen in einem Raum untergebracht. Aufgrund von Umbauarbeiten am Pfarrheim wurde in Abstimmung mit der Kirchenstiftung die Übernahme durch das AEM beschlossen und die Bestände wurden 2021 ins Archivdepot in Neufahrn übernommen. Nicht archivwürdige Unterlagen (z. B. Firmanmeldungen) wurden bei der Vorbereitung für den Transport noch vor Ort zur Kassation separiert. |
1. Allgemeine Informationen Bearbeiter: Michael Grouls Archivdienstleistungen Bearbeitungszeitraum: September 2021 bis Oktober 2023 Bestandsart: Fonds Umfang: 677 VE Zitierweise: Für die Wiederauffindbarkeit des Archivales sind lediglich das Archivkürzel und die vollständige Signatur der Verzeichnungseinheit nötig, z. B.: AEM, [Signatur]. Wird eine sprechende Zitierweise bevorzugt, kann nach dem Archivkürzel der Name des Bestandes eingefügt werden. Im Anschluss daran ist auch hier die vollständige Signatur des Archivales anzugeben, z. B.: AEM, Pfarrarchiv Teisendorf-St. Andreas, [Signatur].
2. Erschließungsarbeit a. Beschreibung des vorgefundenen Zustands Der Großteil der Unterlagen wurde in "Archiv"-Schubern abgelegt. Einige jüngere Unterlagen in Leitz-Ordnern. Einige ältere Unterlagen zeigten leichte Schäden infolge eines Wasserschadens.
b. Beschreibung der Erschließungsmaßnahme Der Bearbeitung lag die Erschließungsrichtlinie für das AEM zugrunde und erfolgte auf Stufe III (Akte/Vorgang). Die Ordnung wurde anhand der Klassifikation für Pfarrarchive vorgenommen. Für die Bewertung diente die Arbeitshilfe zur Auf-bewahrung, Aussonderung und Vernichtung (Kassation) von Unterlagen in Pfarrarchiven.
3. Anmerkung zum Erhaltungszustand a. Der Bestand ist in einem recht guten Zustand. Es sind nur wenige Schäden vorhanden, in der Regel handelt es sich um Papierübersäuerung, Wasserschäden und mechanische Schäden durch Benutzung wie Knicke und Risse.
b. konservatorische oder restauratorische Maßnahmen Der Bestand wurde vor der Bearbeitung (grob) gereinigt. Bei der Einsicht und Verzeichnung der Akten wurde eine Trockenreinigung und gleichzeitig eine Entmetallisierung vorgenommen. Im Anschluss wurden die Archivalien archivgerecht verpackt.
4. Nutzungsbedingungen a. Sprache und Schrift Der Großteil der Archivalien ist in deutscher Sprache verfasst, ein ganz geringer Teil der älteren Unterlagen in Latein.
b. Thesauri und Register Orts- und Personenthesaurus wurden nicht erstellt.
c. Nutzungsrepräsentationen Der Bestand liegt im Original vor, lediglich die Matrikelbücher können digital genutzt werden.
5. Zugangsbeschränkungen a. Rechtliche Einschränkungen Die Schutzfristen richten sich nach der Kirchlichen Archivordnung. Einige Akten unterliegen noch der allgemeinen Schutzfrist von 40 Jahren bzw. 70 Jahren und sind deshalb nicht benutzbar.
b. Bestandserhalterische Einschränkungen Liegen nur in Ausnahmefällen vor. |