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Archiv des Erzbistums München und Freising
ehemalige Bistümer (bis 1821)
Erzbistum München und Freising (ab 1821)
Erzbischöfe - 1612-1992
Erzbischöfliches Ordinariat
Generalvikariat
BB001 Allgemeiner Geistlicher Rat und Generalvikariat (bis 1944) - 1502-1991
Vollansicht Bestand
Signatur:
BB001
Name:
Allgemeiner Geistlicher Rat und Generalvikariat (bis 1944)
Laufzeit:
1502-1991
Beschreibung:
Mit der Erhebung des ehemaligen Bistums Freising zum Erzbistum München und Freising 1821 wurde auch die erzbischöfliche Verwaltung neu organisiert. War die Verwaltung zunächst zwischen München und Freising verteilt, konnte sie 1844 erstmals mit Bezug eines neuen Gebäudes an der Pfandhausstraße (heute Pacellistraße) in München zusammengeführt werden.
1. Diözesanverwaltung
Für die zentrale Verwaltung war ursprünglich der Begriff „Erzbischöfliche Kurie“ gebräuchlich, ab 1826 wurde bayernweit die Bezeichnung „Ordinariat“ für die gesamte erzbischöfliche zentrale Verwaltung üblich, bestehend aus Metropolitangericht, Ehegericht, Generalvikariat, Allgemeiner Geistlicher Rat und Kanzlei.
Mit Ausnahme der Kanzlei, die den Schriftverkehr und das gesamte Rechnungswesen des Ordinariats abwickelte und die zentrale Registratur verwaltete, waren die vier erzbischöflichen Behörden nach dem Kollegialprinzip organisiert, d.h. ihnen wurde vom Erzbischof eine Reihe von Räten beigegeben, die gleichberechtigt entschieden. Sämtliche Räte wurden vom Erzbischof ernannt und grundsätzlich nur aus dem Kreis des Domkapitels entnommen.
Während beim Staat das Kollegialsystem bereits 1799 abgeschafft und durch das Präsidialsystem ersetzt worden war, blieb es in der Kirche noch mehr als 100 Jahre bestehen. Erst in den 1920er Jahren wurde die kollegial verfasste erzbischöfliche Verwaltung um bürokratisch organisierte Ämter ergänzt.
2. Allgemeiner Geistlicher Rat und Generalvikariat
Um eine Sonderentwicklung süddeutscher Diözesen handelt es sich beim Allgemeinen Geistlichen Rat. Der Allgemeine Geistliche Rat verwaltete v.a. das Kirchen- und Pfründevermögen und war zuständig für das kirchliche Bauwesen sowie die Studien- und Schulfragen. Sämtliche Mitglieder des Domkapitels waren dem Allgemeinen Geistlichen Rat als Räte beigeordnet.
Als geistliche Administrationsbehörde verwaltete das Generalvikariat die in der Verantwortung des Erzbischofs stehenden „Spiritualien“: Zu seinen Aufgaben zählten insbesondere die Ordinationen und Approbationen, Anstellung und Bepfründung von Geistlichen, sämtliche Angelegenheiten der Dekanate, alle Fragen über die geistliche Führung des Pfarramtes und der Verwaltung der hl. Sakramente, Konfirmationen von Kirchen-, Pfründe- und Gottesdienststiftungen, ferner die nichtstrittigen Ehesachen sowie alle Gewissensfälle, Klostersachen, insoweit sie unter die bischöfliche Jurisdiktion fielen, Bruderschaften, geistliche Vereine und Fragen der öffentlichen Sittlichkeit.
Ursprünglich galt der Allgemeine Geistliche Rat als das bedeutendere Kollegium; im Laufe des 19. Jahrhunderts ist eine Bedeutungszunahme des Generalvikariats zu beobachten. Ursprünglich sollten fünf Domkapitulare den Generalvikar in seiner Arbeit unterstützen. Bis 1900 wurden jedoch letztlich alle Mitglieder des Domkapitels gleichzeitig auch Räte des Generalvikariats. Damit waren ab diesem Zeitpunkt Allgemeiner Geistlicher Rat und Generalvikariat personell völlig identisch besetzt; vermutlich 1928 wurden die bisher getrennten Sitzungen des Allgemeinen Geistlichen Rats und des Generalvikariats zu einer einzigen Sitzung zusammengefasst („Ordinariatssitzung“).
Beim Generalvikar lag als allgemeinem Vertreter des Erzbischofs in der Verwaltung künftig der gesamte Geschäftsverkehr des Ordinariates. Die Zuständigkeit des Allgemeinen Geistlichen Rates beschränkte sich dagegen fortan auf Pfründe- und Stiftungsfragen.
1937 wurde der Allgemeine Geistliche Rat der Finanzkammer als Abteilung zugeordnet, blieb aber formell als eigenständiges Gremium erhalten. Zuständig war er fortan für die Kirchensteuer, die Pfründeabrechnungen sowie die Kirchenstiftungen.
Im Rahmen der Ordinariatsreform 1963 wurden schließlich beide Gremien aufgelöst. Während das Generalvikariat als Zuständigkeitsbereich des Generalvikars innerhalb des Ordinariats als Bezeichnung erhalten blieb, verschwand der Allgemeine Geistliche Rat vollständig. Erhalten blieb hingegen die Ordinariatssitzung als Sitzung aller Referatsleiter unter Leitung des Generalvikars.
Geschichte:
1. Räumliche Situation
Nach der Verlegung des Bischofssitzes nach München ab 1821 war die Diözesanverwaltung in den ersten Jahren noch zwischen München und Freising aufgeteilt. Erst mit Bezug des neuen Ordinariatsgebäudes in der Pfandhausstraße (heute Pacellistraße) fanden 1844 erstmals alle Dienststellen in einem Gebäude Platz.
Über eigene Registraturen verfügten das Metropolitankapitel und das Ehegericht. Ob auch das Metropolitangericht seine Akten separat ablegte, lässt sich nicht mehr mit Sicherheit feststellen. Auch die im gleichen Gebäude untergebrachte Finanzkammer führte eine eigene Registratur, ebenso wie die übrigen Amtsgründungen (Jugendseelsorgeamt, Matrikelamt). Der Erzbischöfliche Stuhl führte im Erzbischöflichen Palais eine eigene Registratur.
Allgemeiner Geistlicher Rat und Generalvikariat führte eine gemeinsame Registratur. Ihren Kern bildeten die Akten des bischöflich-freisingischen Geistlichen Rats. Seit 1808 wurden vom Erzbischöflichen Konsistorialarchiv in Salzburg in größerer Zahl Akten zu den neuen Diözesangebieten übernommen, ebenso die Akten der aufgelösten ehemals salzburgischen Archidiakonate Chiemsee, Gars und Baumburg sowie des Bistums Chiemsee. Zunächst wurden die verschiedenen Provenienzen parallel aufbewahrt, erst die Zusammenführung sämtlicher Akten in einem Gebäude ermöglichte eine gründliche Neuordnung und damit die Integration der Akten des ehemals salzburgischen Diözesangebietes in einen einheitlichen Registraturkörper und war spätestens 1848 abgeschlossen. Fortan war die Registratur in die drei Abteilungen Realfach, Lokalfach und Personalfach untergliedert.
Im Realfach wurden Akten abgelegt, die sich auf die Diözese als Ganzes bezogen. Die einzelnen Vorgänge wurden nach inhaltlichen Kriterien gebündelt und mit (sachthematischen) Oberbegriffen versehen. Die Aufstellung erfolgte in alphabetischer Reihenfolge der Oberbegriffe.
Das Lokalfach war in drei Großgruppen unterteilt, die Akten der Kollegiatstifte und Klöster, der Dekanate und der Pfarreien bzw. anderen Pfründestellen (Benefizien, Vikariate und Kuratien). Auch hier erfolgte die Aufstellung jeweils nach dem Alphabet. Im dritten Hauptfach wurden sämtliche Personalakten (alphabetisch) verwahrt.
2. Kriegsbedingte Verluste
Im März 1943 wurde das Erzbischöfliche Ordinariat erstmals von Bomben getroffen, ein zweites Mal ein Jahr später im März 1944. Aktenverluste sind in beiden Fällen nicht geklärt.
Am 25. April 1944 erhielt das Ordinariat einen schweren Bombentreffer, dem die zentrale Registratur beinahe vollständig zum Opfer fiel. Bei dem verheerenden Brand dürften so gut wie alle laufenden Unterlagen des Generalvikariats bzw. der Ordinariatssitzung sowie des Ehe- und Metropolitangerichts verbrannt sein. Die Überlieferung des Metropolitankapitels wurde in Mitleidenschaft gezogen. Im Wesentlichen blieben nur die Bestände der Finanzkammer und die erzbischöfliche Überlieferung verschont, da diese jeweils räumlich getrennt in einer eigenen Registratur aufbewahrt worden waren.
Zu einem bisher unbekannten Zeitpunkt um 1900 muss zudem eine physische Trennung von älteren und laufenden Vorgängen in der Registratur erfolgt sein. Denn während die älteren Unterlagen vor ca. 1900 wie die Unterlagen des 1866 eingerichteten Archivs anscheinend frühzeitig ausgelagert worden waren, ging die laufende Ordinariatsregistratur vollständig verloren.
So blieben die Lokalia vor ca. 1900 komplett erhalten, auch große Teile der Realia. Von den Personalia blieben die bis ca. 1900 abgeschlossenen Akten für die Buchstaben A-L erhalten, während die Buchstaben M-Z sowie die jüngere Schicht vernichtet wurde.
Erschließungsinformationen:
Zur Erschließung vgl. die Informationen bei den jeweils untergeordneten Beständen
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BB009 Generalvikariat/Generalvikar (ab 1945) - 1860-2019
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