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EA014 Bund Neudeutschland - 1901-2022
Vollansicht Bestand
Signatur:
EA014
Name:
Bund Neudeutschland
Laufzeit:
1901-2022
Gattung:
Bestand
Beschreibung:
Der „Bund Neudeutschland“ wurde im Kontext der katholischen Jugendbewegung am 31. Juli 1919 auf Anregung des Kölner Erzbischofs Kardinal Felix von Hartmann als „Verband katholischer Schüler höherer Lehranstalten“ gegründet. Ziel war eine Seelsorge speziell für die Schüler höherer Lehranstalten. Als akademisch geprägter Verband wollte man an einem neuen, christlichen Deutschland mitwirken, was bereits im Namen „Neudeutschland“ zum Ausdruck kommen sollte. Nach einem halben Jahr hatte der Verband bereits 10.000 Mitglieder.
1923 verabschiedete der Bund Neudeutschland auf Schloss Hirschberg im Altmühltal ein neues Bundesprogramm und entwickelte sich zu einem von Jugendlichen selbstverantworteten Verband; Priester waren fortan Begleiter und nicht mehr Leiter. Das „Hirschberg-Programm“ fasste das Wollen und Streben in dem Leitsatz zusammen: „Neue Lebensgestaltung in Christus“.
Der Bund Neudeutschland war in der Folge auf Schüler aus Oberschulen und Gymnasien beschränkt; im ND-Älterenbund waren vor allem Studenten organisiert. 1926 entstand für Mädchen der dem Bund Neudeutschland nahestehende „Heliand-Bund“.
Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme stieg der Druck auch auf den Bund Neudeutschland stetig an, etwa durch Verbot von Kluft, Zeltlagern und Fahrten, so dass das Interesse an den kirchlichen Jugendverbänden zu Gunsten der HJ immer stärker abnahm, ehe die Verbände 1939 ganz verboten wurden.
Nach 1945 wurde der Bund neu gegründet. In München errichtete er u. a. das Studentenwohnheim „Willi Graf“. Er unterhält bis heute in der Burg Neuerburg in der Eifel sowie in einem Turm der Nürnberger Stadtmauer, dem „ND-Turm“, eine Jugendbegegnungsstätte.
Der Verband versteht sich bis heute als ein christliches Netzwerk, dem Mitglieder jeden Geschlechts und Alters angehören. Gesellschaftliche und kirchenpolitische Diskussionsveranstaltungen, Workshops und spirituelle Angebote prägen das Programm des Verbandes, der sich in 20 Regionen gliedert und unter dem Namen „ND – Christsein.heute“ firmiert.
Geschichte:
Im Jahr 2022 übergab die Region München des Bundes Neudeutschland, die auch das Willi Graf-Heim betreibt, ihr Archiv als Depositum an das Diözesanarchiv. Neben der offiziellen Überlieferung des Verbandes enthält dieser Bestand auch Unterlagen verstorbener Mitglieder mit ND-Bezug.
Parallel wurde dem Archiv von Prof. Dr. Hildegard Vieregg der ND-Nachlass ihres verstorbenen Mannes Walter Vieregg (1936-2022) angeboten. Walter Vieregg war langjähriger Redakteur des Regional-Rundbriefs, und sein ND-Nachlass umfasste daneben auch umfangreiche Unterlagen zur Verbandsarbeit (Korrespondenz, Vorträge/Beiträge, Fotoalben), im Wesentlichen aus der Zeit nach 1945. Da er aber auch Unterlagen verstorbener Mitglieder erhalten hat, v.a. von Hans Hien (1905-1984), finden sich in seinem Nachlass auch Dokumente, die in die Frühzeit der Verbandsgeschichte zurückreichen.
Erschließungsinformationen:
1. Allgemeine Informationen
Bearbeiter: history today
Bearbeitungszeitraum: 2023/24
Bestandsart: Fonds
Umfang: 142 VE
Zitierweise: AEM, Bund Neudeutschland (Region München): [Signatur] bzw. AEM, Bund Neudeutschland (NL Vieregg): [Signatur]
2. Erschließungsarbeit
Die angereicherte Überlieferung der Region München und der ND-Nachlass Vieregg wurden 2023/24 gemeinsam durch history today bearbeitet. Es wurde ein gemeinsamer Bestand „Bund Neudeutschland“ gebildet und die beiden Überlieferungen als Teilbestände hier untergeordnet. Bei der Überlieferung der Region wurde dabei die bestehende Ordnung beibehalten; der nur grob vorgeordnete ND-Nachlass Vieregg wurde vollständig neu erschlossen. Eine Kassation fand nicht statt, nur Dubletten im Bereich der Rundbriefe und Monatsschriften wurden zwischen den verschiedenen Überlieferungen abgeglichen und ggf. ausgesondert. Bücher wurden teilweise an die Diözesanbibliothek übergeben.
3. Anmerkung zum Erhaltungszustand
Der Bestand wurde vollständig konservatorisch bearbeitet.
5. Zugangsbeschränkungen
Der Bestand ist gem. den archivrechtlichen Bestimmungen des kirchlichen Archivgesetzes (KAO) nutzbar.
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