EB004 |
Studienseminar St. Michael, Traunstein |
1851-2005 |
Studienseminar St. Michael, Traunstein |
Kardinal Michael Faulhaber gründete 1929 das Erzbischöfliche Studienseminar St. Michael in Traunstein, um auch Buben aus dem Chiemgau für den Priesterberuf zu gewinnen. Während des Zweiten Weltkriegs wurde das Haus beschlagnahmt und diente unterschiedlichen Zwecken, u.a. als Militärlazarett und Lager für Bessarabiendeutsche. Durch die staatliche Beschlagnahme konnte der Seiminarbetrieb in dieser Zeit nur unter größten Anstrengungen aufrechterhalten werden, die Schüler mussten aber in kirchlichen Gebäuden in der Region untergebracht werden. Unter Zwang des NS-Staates und trotz langjährigem Widerstand der Studienseminarleitung mussten sich alle Schüler zur Zwangs-HJ („Allgemeine“ Hitlerjugend) anmelden. Nach 1945 wurde die Gebäude wieder von Seminaristen bezogen. |
1. Bestandsgeschichte
Im Studienseminar hatte es in den ersten Jahrzehnten seines Bestehens keine Registratur mit eigener Registraturordnung, Aktenplan und ausgebildetem Fachpersonal gegeben. Die Schriftgutverwaltung erfolgte vielmehr durch den Seminardirektor und trug entsprechend eher die Züge einer privaten Ablage. Vorherrschend war das kaufmännische Prinzip; die Ablage der Akten erfolgte dabei überwiegend nach Korrespondenzpartnern, teilweise allerdings auch nach Sachbetreffen. Die ursprüngliche Ordnung der Akten war bei der Übernahme bereits größtenteils zerstört, für die Zeit des ersten Direktors Johann Evangelist Mair (1928-1956) konnte sie jedoch weitgehend rekonstruiert werden, da die Farbgebung der Aktendeckel nach inhaltlichen Kriterien erfolgt war. Rosafarbene Jurismappen waren für Bausachen bzw. die Ausstattung des Studienseminars verwendet worden. Grüne Mappen enthielten alles den Seminarbetrieb, also die Aufnahme bzw. den Austritt von Seminaristen, die Arbeit der Präfekten etc. betreffende Schriftgut. Die Farben Blau und Grau standen für Akten zur allgemeinen Verwaltung, wie Personalangelegenheiten, Wirtschaftsführung u.ä.. Dunkelblau war für das Haushalts- und Rechnungswesen reserviert und Orange für Feiern und Jubiläen. Diese große Vollständigkeit der Unterlagen gilt allerdings nicht für die Zeit nach dem Weggang Mairs. Bei der Übernahme am 6. Juni 2005 stammte nur ein sehr kleiner Teil aus den Jahren nach 1956. Ein Ordnungssystem konnte nicht mehr festgestellt werden. Der zeitliche Schwerpunkt der im folgenden Findbuch erfassten Akten liegt daher auf den Jahren 1929 bis 1956. Abgesehen von zwei signifikanten Ausnahmen reicht die Überlieferung über diese Jahre ansonsten kaum hinaus. Diese Ausnahmen bilden zum einen die Bauakten und -pläne sowie die Einzelakten über die Schüler, die bis in die Gegenwart hinein kontinuierlich geführt worden sind. Besondere Aufmerksamkeit galt der Frage der Vollständigkeit der Unterlagen. Angesichts des Ordnungszustandes bei der Übernahme, aber auch des Fehlens einer gut organisiserten Registratur zur Zeit der Entstehung des Schriftgutes ist mit Lücken in der Überlieferung zu rechnen. Dies zeigt sich für die Kriegszeit. So existieren etwa im Zusammenhang mit den Inanspruchnahmen und Beschlagnahmungen eigene Korrespondenzakten mit der Volksdeutschen Mittelstelle und der Kinderlandverschickung. Die entsprechende Überlieferung von Korrespondenzen mit der Wehrmacht, die im Seminar vom September 1939 bis zum August 1940 und dann nochmals vom August 1941 bis zum September 1945 ein Lazarett unterhielt, fehlt jedoch. Auch die jährlich vom Seminardirektor an seine vorgesetzte Behörde abgeschickten Jahresberichte existieren für die Jahre von 1939 bis 1945 nicht mehr. Bedauerlicherweise ist auch die Gegenüberlieferung im Münchener Ordinariat bei einem Bombenangriff im Frühjahr 1944 so gut wie vollständig zerstört worden. Es spricht viel dafür, dass die Lücken in der Überlieferung den teils chaotischen Verhältnissen im Seminar während der Inanspruchnahmen und Beschlagnahmungen geschuldet sind. Von den Kriegsjahren abgesehen, dürfte das Schriftgut aus der Zeit des Seminardirektors Mair aber weigehend erhalten geblieben sein. Denn Hinweise auf nachträgliche Kassationen gibt es nur wenige, und diese betreffen ausschließlich nebensächliches Schriftgut, wie zum Beispiel Speiseforderungszettel des Lazaretts. Da das Studienseminar Traunstein erst 1929 gegründet wurde, enthält das Archiv noch in großem Umfang personenbezogenes Schriftgut, das einer Sperrfrist unterliegt. Nach kirchlichem Archivrecht gelten für personenbezogene Akten eine Sperrfrist von 30 Jahren nach Tod bzw. 120 Jahren nach Geburt der betroffenen Person. Im Einzelnen betrifft dies vor allem, allerdings nicht ausschließlich, folgende Aktengruppen: Personalakten (Gliederungspunkt 2), Schülerbögen (Gliederungspunkt 6.5), Zeugnisse und Statistisches (Gliederungspunkt 6.6). Ein gesondertes Problem stellen die ebenfalls größtenteils noch einer Sperrfrist unterliegenden Einzelakten über Schüler dar. Bei der Betreffsbildung wurde hier neben dem Namen auch das jeweilige Geburtsdatum erfasst. In der Kombination von Geburtsdatum, Name und der Aussage, dass der Schüler MItglied des Studienseminars Traunstein war, enthält das Findbuch damit bereits personenbezogene Auskünfte.
2. Zugang, Übernahme, Akzession
a. Anbietung
b. Begutachtung Im Mai 2005 beauftragte der Ordinariatsrat, das höchste Leitungsgremium der Erzdiözese München und Freising, unter dem Vorsitz von Friedrich Kardinal Wetter das Archiv des Erzbistums mit der Sicherung der Altregistratur des Studienseminars Traunstein. Die Sichtung der Unterlagen nahmen am 6. Juni 2005 Archivdirektor Dr. Peter Pfister, Archivrat Volker Laube M.A., Archivamtmann Manfred Herz und Frau Ingrid Sauer M.A. vor.
c. Übernahme Das gesamte ältere Schriftgut wurde noch am Tag der Sichtigung (6. Juni 2005) in das Archiv des Erzbistums gebracht. |
1. Allgemeine Informationen
Bearbeiter: Volker Laube M.A. Bearbeitungszeitraum: 2005 Bestandsart: Fonds Umfang: 2631 VE Zitierweise: Für die Wiederauffindbarkeit des Archivales sind lediglich das Archivkürzel und die vollständige Signatur der Verzeichnungseinheit nötig, z. B.: AEM, [Signatur]. Wird eine sprechende Zitierweise bevorzugt, kann nach dem Archivkürzel der Name des Bestandes eingefügt werden. Im Anschluss daran ist auch hier die vollständige Signatur des Archivales anzugeben, z. B.: AEM, Studienseminar St. Michael, Traunstein [Signatur].
2. Erschließungsarbeit
a. Beschreibung des vorgefundenen Zustandes
b. Beschreibung der Erschließungsmaßnahme Die ursprüngliche Absicht, die vorgefundene Aktenordnung beizubehalten, erwies sich angesichts der unterschiedlichen Prinzipien bei der Aktenbildung nicht als sinnvoll. Eine Vermischung von Korrespondenz- und Sachprinzip hätte nur eine unzureichende Betreffsbildung zur Folge gehabt und damit die zukünftige Benutzung erschwert. Es wurde deshalb entschieden, das Schriftgut nach sachlichen Kriterien neu zu ordnen. Das Korrespondentenprinzip wurde nur in solchen Fällen beibehalten, in denen ein Schreiben mehrere Betreffe beinhaltete. Die ursprüngliche Ordnung der Großgruppen wurde dagegen so weit wie möglich übernommen, dort, wo es notwendig erschien, allerdings ergänzt. Die Einteilung in die Gruppen erfolgte dabei streng nach dem Sachprinzip, d.h. auch die aus konservatorischen Gründen getrennt gelagerten Pläne und Zeitungen sind nach ihrem Sachbetreff den einzelnen Aktengruppen zugeordnet. Auf eine intensive Erschließung der Fotobestände musste angesichts der begrenzten Zeit verzichtet werden. Die Verzeichnung erfolgte zwischen dem 7. Juni und dem 30. September 2005. Kassationen fanden nicht statt.
3. Anmerkung zum Erhaltungszustand
Alle Akten wurden in säurefreie Jurismappen umgelegt und in Archivkartons verpackt, Kunststofffolien und andere Fremdstoffe entnommen. Außerdem wurden ein Plan- und Zeitungs- sowie ein Fotoselekt gebildet.
4. Zugangsbeschränkungen
Da das Studienseminar Traunstein erst 1929 gegründet wurde, enthält das Archiv noch in großem Umfang personenbezogenes Schriftgut, das einer Schutzfrist unterliegt. Nach kirchlichem Archivrecht (Kirchliche Archivordnung, vgl. Amtsblatt für das Erzbistum München und Freising Nr. 5 vom 31. März 2014, S. 103-111) gelten für personenbezogene Akten eine Schutzfrist von 30 Jahren nach Tod bzw. 120 Jahren nach Geburt der betroffenen Person. Im Einzelnen betrifft dies vor allem, allerdings nicht ausschließlich, folgende Aktengruppen: Personalakten (Gliederungspunkt 2), Schülerbögen (Gliederungspunkt 6.5), Zeugnisse und Statistisches (Gliederungspunkt 6.6). Ein gesondertes Problem stellen die ebenfalls größtenteils noch einer Schutzfrist unterliegenden Einzelakten über Schüler dar. Bei der Betreffsbildung wurde hier neben dem Namen auch das jeweilige Geburtsdatum erfasst. In der Kombination von Geburtsdatum, Name und der Aussage, dass der Schüler MItglied des Studienseminars Traunstein war, enthält das Findbuch damit bereits personenbezogene Auskünfte.
Das Findbuch zum Archivbestand des Studienseminars wurde erstmals 2006 veröffentlicht (Volker Laube, Das Erzbischöfliche Studienseminar St. Michael in Traunstein und sein Archiv (Schriften des Archivs des Erzbistums München und Freising, 11), Regensburg 2006). Die Schülerakten wurden aufgrund der in den Erschließungsdaten enthaltenen sensiblen Daten hierbei nicht veröffentlicht.
Mit Start des Digitalen Archivs des Erzbistums im Juli 2019 wurde das Findbuch zusätzlich digital der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, auch hier werden die Schülerakten nicht angezeigt. Für sensible personenbezogene Daten gelten hier zudem für die freie Recherche im Internet erweiterte Schutzfristen. Diese werden in Online-Findmitteln erst 100 Jahre nach Tod bzw. 120 Jahre nach Aktenschluss angezeigt. Die Möglichkeit zur Nutzung im Lesesaal gemäß den Schutzfristen der Kirchlichen Archivordnung bleibt hiervon unberührt.. |