Seit dem Konzil von Trient (1545-1563) wurden in der katholischen Kirche auf Ebene der Dekanate Konferenzen abgehalten, die dem Austausch des Diözesanklerus untereinander ebenso wie dessen Fortbildung dienen sollten. Im 19. Jahrhundert gewannen die Konferenzen an Bedeutung, da man in ihnen ein Mittel sah, eine gewisse Homogenität bei den Priestern zu erreichen. Die Diözesen Augsburg und Bamberg führten bereits 1817 feste Pastoralkonferenzen ein, die übrigen bayerischen Diözesen folgten ab 1846. Ab 1859 wurden entsprechend durch Erzbischof Gregor von Scherr auch im Erzbistum München und Freising jährlich vier Pastoralkonferenzen als verpflichtende Weiterbildungsveranstaltung des Klerus eingeführt, dem an einer fundierten Aus- und wissenschaftlichen Weiterbildung des Diözesanklerus gelegen war (vgl. Generalien-Sammlung der Erzdiözese München und Freising, Band III, Nr. 680, S. 719ff.).
Hierzu wurde die Erzdiözese in Konferenzbezirke eingeteilt, die sich der bestehenden Dekanatsstruktur bedienten. Jedem Konferenzbezirk stand ein vom Erzbischof ernannter Vorstand vor, der wiederum einen Stellvertreter und einen Sekretär aus dem Kreis der Teilnehmer zu benennen hatte (vgl. Generalien-Sammlung der Erzdiözese München und Freising, Band III, Nr. 681, S. 723ff. und Nr. 682, S. 727ff.).
Durch das Ende der geistlichen Schulaufsicht im Gefolge der Revolution von 1918/19 mussten die Aufsicht über den Religionsunterricht und die Weiterbildung der Religionslehrer innerkirchlich neu geregelt werden. Fortan war eine der vier Pastoralkonferenzen für schulische Themen reserviert, um die an den Schulen tätigen Geistlichen anzuleiten (vgl. Amtsblatt 1919, S. 154f.)
Durch die kirchliche Oberbehörde wurden so zu Jahresbeginn Themen vorgegeben und im Amtsblatt veröffentlicht, die aus den Bereichen der Theologie (1. These), der Seelsorge (2. These), der Schule (3. These) und zum Kapiteljahrtag meist aus der (Heimat-)Geschichte (4. These) stammten. Immer ein Teilnehmer eines Konferenzbezirks hatte zu dem vorgeschriebenen Terminen ein Referate vorzubereiten, die gemeinsam mit einem zusammenfassenden Protokoll des Konferenzsekretärs an das Ordinariat eingereicht wurden. Besonders gute Arbeiten bzw. Musterlösungen wurden (anfangs) im Pastoralblatt für die Erzdiözese München und Freising publiziert. (Das Pastoralblatt für die Erzdiözese wurde 1860 als amtliches Publikationsorgan und Vorläufer des Amtsblattes (ab 1880) gegründet, hatte jedoch zum Hauptzweck die Förderung der Pastoralkonferenzen durch allgemeine Informationen zu theologischen Themen und seelsorglichen Entwicklungen, Literaturhinweise, etc.; vgl. Pastoralblatt für die Erzdiöcese München und Freising 1860, S. 1).
Die Protokolle erlaubten somit einerseits die Abhaltung, die Teilnahme, den Ablauf und die Ergebnisse der Fortbildungsmaßnahmen zu kontrollieren. Andererseits waren die auf den Pastoralkonferenzen gehaltenen Referate aber auch ein Informationsmittel der kirchlichen Oberbehörde, um eine Einschätzung und Rückmeldung des Seelsorgsklerus zu vom Ordinariat als aktuell angesehenen Themen zu erhalten.
1963 wurde erstmals ein Pastoraltag für Priester als ergänzende verpflichtende Fortbildungsmaßnahme mit auswärtigen Referenten eingeführt, ehe die Konferenzen 1965 aufgehoben wurden. Die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Geistlichen erfolgen seitdem durch externe Angebote, etwa durch das Bildungszentrum der Erzdiözese München und Freising (Kardinal-Döpfner-Haus in Freising) oder das Institut für theologische Fortbildung (vgl. Amtsblatt 1963, S. 31f. und S. 142f.). |
Die eingesandten Protokolle der Pastoralkonferenzen wurden im Ordinariat zu den Sachakten genommen, weshalb sich ältere Protokolle und Referate des 19. Jahrhunderts im Bestand Realia finden. Aufgrund der kiregsbedingten Verluste von 1944 in diesem Bereich liegen ältere Protokolle und Referate jedoch nur noch vereinzelt vor. Die Protokolle der Konferenzen von 1943, die 1944 eingesandt wurden, sind somit die ersten, die vollständig erhalten sind. In der Folge entstand eine serielle Überlieferung der Konferenzprotokolle bis zu ihrem Ende 1965. Zu einem späteren, heute unbekannten Zeitpunkt, wurden die Protokolle im Ganzen an das Archiv des Erzbistums abgegeben.
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1. Allgemeine Informationen
Bearbeiter: Florian J. Haas M.A., Thomas Schütte M.A., Michael Volpert M.A. Bearbeitungszeitraum: 2013 Bestandsart: Fonds Umfang: 179 VE Zitierweise: Für die Wiederauffindbarkeit des Archivales sind lediglich das Archivkürzel und die vollständige Signatur der Verzeichnungseinheit nötig, z. B.: AEM, [Signatur]. Wird eine sprechende Zitierweise bevorzugt, kann nach dem Archivkürzel der Name des Bestandes eingefügt werden. Im Anschluss daran ist auch hier die vollständig Signatur des Archivales anzugeben, z. B.: AEM, Generalivikariat/Generalvikar (ab 1945), Berichtswesen, [Signatur].
2. Erschließungsarbeit
Die Referate lagen weitgehend nach der jeweiligen Konferenz geordnet vor. Die Protokolle der Konferenzen lagen den Referaten bei, allerdings immer das nächst jüngere, da erst in diesem der Bericht über das zuvor gehaltene Referat enthalten war. Bei der Bearbeitung des Bestandes in den Jahren 2004 und 2007 wurde die inhaltliche Ordnung überprüft und ggf. korrigiert, die Referate wurden dabei in ihre chronologische Abfolge gebracht; innerhalb jeder Konferenzthese wurden die vorhandenen Referate nach dem jeweiligen Konferenzbezirk (Dekanat) alphabetisch geordnet. Als Betreff wurde die Konferenz und das Jahr sowie die Konferenzthese gem. der offiziellen Ausschreibung im jeweiligen Amtsblatt angegeben (umfasst eine These aufgrund des physischen Umfangs zwei Signaturen, wurde bei der zweiten Signatur auf die Nennung der These verzichtet). Unter "Enthält" wurden die Dekanate in alphabetischer Folge aufgeführt und unter "Darin" wurden die Konferenzprotokolle (der nachfolgenden Konferenz) vermerkt. Für die Jahre 1966 bis 1972 liegen von einzelnen Dekanaten die Protokolle freiwilliger Dekanateskonferenzen vor, ebenso ein Akt über im Jahr 1962 abgehaltene Volksmissionen. Allgemeine Dokumente zu den Pastoralkonferenzen zwischen 1943 und 1962 wurden in einem Generalakt verzeichnet. Eine Bewertung wurde nicht vorgenommen, der Bestand wurde im Ganzen als archivwürdig eingestuft.
3. Anmerkung zum Erhaltungszustand
Die Dokumente wurden bei der Bearbeitung entmetallisiert und in säurefreie Jurismappen umgebettet. |