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Grund: digital verfügbar
CB288 München-St. Peter - 1170-2010 |
CB288, U4114 |
Ablassbrief (Original) |
Bischof Emicho von Freising beurkundet die Wiederweihe der Kirche und des Hochaltars von St. Peter zu München sowie die Weihe zweier Seitenaltäre zu Ehren der hll. Maria und Johann Evangelist. Er gewährt allen, die an den Weihen teilgenommen oder den Kirchenbau unterstützt haben, an den Jahrtagen der Weihe einen Ablass von 40 Tagen Buße für Todsünden und von 100 Tagen für lässliche Sünden. Auf Bitten von Konrad, Dekan von St. Peter, verleiht der Bischof den Ablass auch denjenigen, die die Vesper am Freitag und die Messe auf dem Marienaltar am Samstag besuchen, und bestätigt alle dieser Kirche gewährten Ablässe. Wer die Kirche durch Blutvergießen schändet, kann erst nach voller Schadensersatzleistung von der Exkommunikation freigesprochen werden. Jahrtag der Kirchenweihe: nach altem Brauch Sonntag nach Maria Geburt. Jahrtag der Weihe des Marienaltars: Sonntag „Vocem jocunditatis", des Johannesaltars: Sonntag „Exaudi". |
17.05.1294 |
Siegel fehlt |
Druck: MB 19 Nr. 5 Regest: RB 4, 562; Bayer. Archivinventare H. 35, U14 |
Urkunde |
Emicho, Bischof von Freising Konrad, Dekan von St. Peter, München |
München-St. Peter |