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Tektonik

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    Archiv des Erzbistums München und Freising
    ehemalige Bistümer (bis 1821)
    Erzbistum München und Freising (ab 1821)
    Erzbischöfe - 1612-1992
    Erzbischöfliches Ordinariat
    Generalvikariat
    BB001 Allgemeiner Geistlicher Rat und Generalvikariat (bis 1944) - 1502-1991
    BB001/1 Realia - 1502-1979
    BB001/2 Personalia - 1678-1991

    Vollansicht Bestand

    Signatur: BB001/2
    Name: Personalia
    Laufzeit: 1678-1991
    Beschreibung: Seit dem späten 16. Jahrhundert, mit dem verstärkten Aufbau einer Bistumsverwaltung (Geistliche Regierung 1585), wurden über das (geistliche) Personal Unterlagen geführt, zunächst eher unsystematisch, bis sich der klassische Personalakt herausgebildet hatte.
    Da über die Personalakten keine Unterlagen geführt wurden, lässt sich die Überlieferungs- und Erschließungsgeschichte nicht mehr im Detail klären. Vor der Säkularisation lag die Zuständigkeit für die Personalakten (was vornehmlich nur Akten über Geistliche meint) beim Geistlichen Rat des Bistums Freising. Mit der Neuorganisation der Diözesanverwaltung in den 1820er Jahren ging die Zuständigkeit für die Personalakten direkt auf den Generalvikar über.
    Geschichte: 1. Bestandsgeschichte

    Im frühen 19. Jahrhundert wurden aus dem Erzbischöflichen Konsistorium in Salzburg die Akten der amtierenden Priester in den neu hinzugewonnenen, ehemals salzburgischen Diözesangebieten nach Freising übernommen. Hier wurden sie mit den "altfreisingischen" Personalakten vermischt und in alphabetischer Reihenfolge abgelegt. Nach der Verlegung der Diözesanverwaltung von Freising nach München 1821 ließen die räumlichen Gegebenheiten keine geordneten Registraturverhältnisse zu. Die Akten waren vielmehr auf mehrere Gebäude verteilt. Erst mit dem Umzug des Ordinariates 1844 in die Pfandhausstraße konnten die verschiedenen Registraturteile vereint werden. Gleichzeitig schuf der damalige Generalvikar Martin von Deutinger mit der Unterteilung in Realia, Lokalia und Personalia eine neue Registraturordnung. Altakten, darunter auch die Akten verstorbener Priester, wurden in einem eigenen Raum gesondert abgelegt.
    Die älteren Personalakten bilden somit gemeinsam mit der weiteren älteren Aktenüberlieferung (Realia und Lokalia) sowie der Urkundensammlung den Grundstock für das heutige Archiv des Erzbistums.
    Vom 16. Jht bis ca. 1820 existierte keine Binnengliederung der Personalunterlagen, doch können die folgenden Inhaltsbetreffe als Kanon angesehen werden: Studium, Exerzitien, Weihe/Weiheentlassung, Versetzungen, Approbationen, Cura-Erteilungen, Klagen/Beschwerden, Aufnahme in die Diözese. Ab der Neuformierung der Bistumsverwaltung in München ab 1821/22, spätestens mit dem Umzug in ein größeres Ordinariatsgebäudes 1844 wurden die laufenden Personalakten neu strukturiert. Im Wesentlichen bis in die Gegenwart wurden die Akten in der Folge nach "Noten und Zeugnisse", "Approbationen", "Versetzungen" und "Sonstiges" (d.h. Gesuche, Beschwerden, Glückwünsche, Nachlassangelegenheiten) und "Pfarrkonkurs" untergliedert. Bei den Nichtdiözesanpriester liegen als Standarddokumente im Wesentlichen die Erteilung der Zelebrations-, Beicht- oder Predigtjurisdiktion, die Regelung von Urlaubsvertretung und Aushilfstätigkeit im Erzbistums sowie die Erteilung von Stipendien vor.


    2. Zugang/Übernahme

    Einen tiefen Einschnitt in die Überlieferungsgeschichte des Ordinariats stellt der Bombenangriff vom 24. auf den 25. April 1944 dar. Damals sind sämtliche Personalakten von ca. 1870 bis 1944 verbrannt, vor 1870 haben sie sich für die Buchstaben von A bis Lo erhalten. Keine Verluste gab es bei den laufenden Personalakten. Diese Überlieferungssituation lässt auf eine getrennte Aufbewahrung an mindestens vier Orten schließen. Da die laufenden Akten den Krieg vollständig überstanden haben, müssen sie von der übrigen Ordinariatsregistratur, die ansonsten praktisch vollständig verbrannt ist, getrennt gelagert worden sein, u.U. waren sie bereits in das 1860 gebildete "Archiv" gegeben worden. Eine Hälfte der Akten bis 1870 war offenbar zum Zeitpunkt des Bombenangriffs bereits aus dem Archiv ausgelagert, die zweite Hälfte verbrannte. Die Personalakten der zwischen 1870 und 1944 verstorbenen Priester waren dem Anschein nach dagegen noch nicht in das Archiv abgegeben worden, lagerten aber auch nicht bei den laufenden Akten. Dies spricht für die Existenz einer "Altregistratur", zumindest aber für verschiedene räumlich getrennte Aufbewahrungen.
    Nach 1944 wurde die Ordinariatsregistratur neu aufgebaut. Die Führung der Priesterpersonalakten verblieb in der Registratur (später Registratur des Generalvikars), während im Zuge der Ordinariatsreform 1963 ein eigenes Personalreferat für die nun verstärkt im Kirchendienst beschäftigten Laien gegründet wurde, das die Personalakten der Laien separat führte. Da das Archiv bereits in den 1960er Jahren über einen größeren Bestand jüngerer Priesterpersonalakten nach 1944 verfügte, wurden offenbar regelmäßig nach dem Tod der betroffenen Geistlichen die Akten an das Archiv abgegeben und als neuer Bestand an die älteren Personalakten angeschlossen (vgl. Personalakten pastoraler Mitarbeiter nach 1944).
    Erschließungsinformationen: 1. Allgemeine Informationen

    Bearbeiter: Michael Volpert M.A., Joachim Huneke, Christian Schlafner
    Bearbeitungszeitraum: 2006-2012
    Bestandsart: Fonds
    Umfang: 3418 VE
    Zitierweise: Für die Wiederauffindbarkeit des Archivales sind lediglich das Archivkürzel und die vollständige Signatur der Verzeichnungseinheit nötig, z. B.: AEM, [Signatur].
    Wird eine sprechende Zitierweise bevorzugt, kann nach dem Archivkürzel der Name des Bestandes eingefügt werden. Im Anschluss daran ist auch hier die vollständige Signatur des Archivales anzugeben, z. B.: AEM, Allgemeiner Geistlicher Rat und Generalvikariat, Personalia, [Signatur].


    2. Erschließungsarbeit

    Im 19. Jahrhundert erfolgte die Erschließung der Priesterpersonalakten durch alphabetische Ablage. Dieses Prinzip im Archiv für die älteren Personalakten zunächst beibehahen und auch auf
    die jüngeren Abgaben angewandt. Unter Diözesanarchivar Peter von Bomhard (1960-1979) kam es zu einer umfangreichen Beständebereinigung. Dessen Analysen hatten ergeben, dass in die älteren Personalakten des 17. und 18. Jahrhunderts zu einem nicht unerheblichen Teil Akten mit Sachbetreffen vermischt waren. Da sich diese "Fremdakten" heute nicht mehr nachweisen lassen, wurden sie in der Amtszeit Bombards anscheinend aus den Personalakten herausgenommen und, wie er 1960 programmatisch zu seinem Amtsantritt vorgeschlagen hatte, den Pfarrakten zugeordnet (vgl. Bestand "Archiv 1960-1979", Sign. 1).
    Entgegen dieser Maßnahmen Bombards auf eine provenienzmäßige Bereinigung der Personalakten, wurden die Personalakten anschließend mehr als Personendokumentation verstanden und entsprechend angereichert. Nach dem Pertinenzprinzip wurden verbrannte Akten in der Regel auf der Basis der dafür eigens aufgelösten "Qualifikationsbücher" neu aufgebaut und mit weiterem Material wie Sterbebildern, Fotografien, Zeitungsausschnitten etc. angereichert. Ferner wurden andere Provenienzen mit Personenbezug, wie etwa die Besoldungsakten aus der Erzbischöflichen Finanzkammer, den Akten zugeordnet. Dem Ziel der Personendokumentation entsprach auch die Art der Erfassung. Es wurden keine Personalakten im archivischen Sinn erschlossen, sondern Biogramme auf Basis des im Akt vorhandenen Materials sowie im Einzelfall weiteren Archivguts zu erstellen versucht.
    Durch die zeitaufwändige Arbeit an den Biogrammen war eine abschließende Bearbeitung der älteren Personalakten in absehbarer Zeit nicht zu erwarten, so waren nach 20 Jahren Arbeit erst ca. 50% der Akten bearbeitet. Hinzu kam eine Neuausrichtung der archivischen Arbeit an den aktuellen archivischen Standards, d.h. die Betonung des Provenienzgedankens, der sich auch in einer aktualisierten Archivtektonik widerspiegelt. Die Erweiterung der archivischen Aufgaben als Behördenarchiv für das Erzbischöfliche Ordinariat, was die Übernahme und Bewertung jüngerer Bestände mit sich brachte, oder die Ausübung der Archivpflege für alle kirchlichen Archive (v.a. Pfarrarchive) im Sprengel, ließen eine geänderte, weit weniger tiefe Erschließungsstrategie angebracht erscheinen.
    Ab dem Jahr 2006 wurde deshalb eine Neubearbeitung der Priesterpersonalakten (inkl. der jüngeren Akten bis zum Sterbejahr 2010) in Angriff genommen, die eine vollständige datenbankgestützte Erfassung sowie eine konservatorische Sicherung der Personalakten zum Ziel hatte. Die Arbeiten konnten im Jahr 2012 abgeschlossen werden.
    Unter Personalia (in Anlehnung an die Registraturordnung von Deutinger aus dem 19. Jahrhundert) wurden die vormaligen Bestände PAP I und PAP II zusammengefasst. PAP I beinhaltete die älteren Priesterpersonalakten von 1524 bis 1944. PAP II umfasste Akten zu nichtdiözesanen Priestern von etwa 1900 bis 1950, die nur kurzfristig in der Diözese tätig oder auch nur anwesend waren.
    Die Personalakten wurden einheitlich mit einer fortlaufenden Signatur erfasst unter Einbeziehung der bereits geleisteten Erschließungsarbeit. Bei der Bearbeitung wurde Dokumentationsmaterial (Primiz- und Sterbezettel, Fotos, Zeitungsartikel u.ä.) entnommen und der Personendokumentation zugegeben. Ebenso wurden (v.a. bei den Akten nach 1944) die Besoldungsakten sowie die Qualifikationsbücher (werden als eigener Bestand noch gesondert verzeichnet) ausgesondert. Die Besoldungsakten wurden 40 Jahre nach Tod des Betroffenen kassiert.
    Die Erschließungstiefe wurde reduziert, anstelle von ganzen Biogrammen wurde nur versucht, die biographischen Eckdaten (Geburt, Priesterweihe, Tod) zu ermitteln. Mit der Erschließung ging eine konservatorische Sicherung der Personalakten einher, d.h. die Akten wurden, wo noch nicht erfolgt, in säurefreie Jurismappen und Archivkartons umgebettet.
    Bei der Erschließung wurden auch die historischen Provenienzen der Personalakten ermittelt. Bei der Migration der Erschließungsdaten nach ACTApro konnten so nun die PErsonalakten nach Provenienzen aufgeteilt werden.
    Als Aktenbetreff wurde der Name des Betreffenden angesetzt, dabei grundsätzlich mit der im Akt auftretenden, "offiziellen" Schreibweise, d.h. so wie er sie selbst oder wie sie die kirchliche Oberbehörde verwendete. Ergänzt wird der Betreff durch die Angabe der biographischen Eckdaten (soweit ermittelbar) in Klammern.
    Der Enthält-Vermerk wurde sparsam verwendet, da weitgehend von Standarddokumenten in einem Personalakt ausgegangen werden kann. Primäre Aufgabe des Enthält-Vermerks ist deshalb, auf Abweichung hinzuweisen (Enthält nur): Vom 16. Jht bis ca. 1820 existierte keine Binnengliederung der Personalunterlagen, doch können die folgenden Inhaltsbetreffe als Kanon angesehen werden: Studium, Exerzitien, Weihe/Weiheentlassung, Versetzungen, Approbationen, Cura-Erteilungen, Klagen/Beschwerden, Aufnahme in die Diözese. Ab der Neuformierung der Bistumsverwaltung in München ab 1821/22, spätestens mit dem Umzug in ein größeres Ordinariatsgebäudes 1844 wurden die laufenden Personalakten neu strukturiert. Im Wesentlichen bis heute wurden die Akten in der Folge nach "Noten und Zeugnisse", "Approbationen", "Versetzungen" und "Sonstiges" (d.h. Gesuche, Beschwerden, Glückwünsche, Nachlassangelegenheiten) und "Pfarrkonkurs" untergliedert. Bei den Nichtdiözesanpriester liegen als Standarddokumente im Wesentlichen die Erteilung der Zelebrations-, Beicht- oder Predigtjurisdiktion, die Regelung von Urlaubsvertretung und Aushilfstätigkeit im Erzbistums sowie die Erteilung von Stipendien vor.
    Unter Darin wurden Besonderheiten vermerkt, in erster Linie Dimissorialen (Weiheentlassurkunden), Druckschriften und Papsturkunden (v.a. Dispense).


    3. Nutzungshinweise

    Es wurden nicht nur die offiziell verwendeten Namesschreibweisen, wie sie im Aktenbetreff stehen, sondern auch im Akt auftretende abweichende Schreibweisen erfasst. V.a. bei den älteren Akten gilt es folgendes zu beachten:
    - Eine phonetische Ordnung wurde nicht hergestellt, bei der Recherche nach Namen oder Namensvarianten müssen deshalb entsprechende Abweichungen berücksichtigt werden (nachfolgend die häufigsten Varianten):
    > B = P (z.B. Beck/Peck);
    > Ä = E = Ae (z.B. Ärdinger/Erdinger);
    > I = IE = Ü (z.B. Miller/Müller, Wisheu/Wiesheu);
    > Ö = E (z.B. Böck/Beck);
    > A = Ha (z.B. Artinger/Hartinger);
    > U = Y (z.B. Wieshey/Wiesheu);
    > T = TH = TT = D = DTH (z.B. Furtner/Furthner);
    > C = K = KK = G = CK = CKH (z.B. Bökk/Böck/Böckh);
    - Latinisierte Vornamen wurden aufgelöst;
    - Ehemalige Ordensnamen (oder bürgerliche Namen nach dem Ordenseintritt) wurden als alternative Namen in das Register mitaufgenommen;

    Nachlass- bzw. Verlassenschaftsakten liegen v.a. für das 18. Jahrhundert vor. Dabei können sie dem Personalakt zugeordnet sein, mehrheitlich finden sie sich aber in den Pfarrakten , d.h. in den Akten der Seelsorgsstelle, in der ein Geistlicher verstorben ist.
    BB001/3 Lokalia - 1642-2000
    BB001/4 Matrikelführung (Zweitschriften)
    BB009 Generalvikariat/Generalvikar (ab 1945) - 1860-2019
    BB010 Generalvikariat (ab 2000)
    Erzbischöfliche Finanzkammer
    Referate (bis 2012)
    Ressorts (ab 2012)
    Stabsstellen, eigenständige und nachgeordnete Einrichtungen
    Metropolitankapitel München
    Konsistorium/Offizialat
    Regionen
    Projektorganisation
    Seelsorgeeinheiten
    Orden, Klöster und Stifte
    kirchliche Organisationen
    Nachlässe
    Sammlungen und Dokumentationen
    Fremdprovenienzen